Die E-Rechnungspflicht ist keine Zukunftsmusik mehr — sie läuft bereits. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Und die Ausstellungspflicht kommt in zwei Wellen: 2027 und 2028. Hier ist der komplette Fahrplan, ohne Juristendeutsch.

Die drei Stichtage im Überblick

Seit 1. Januar 2025 — Empfangspflicht für alle. Jedes Unternehmen in Deutschland muss strukturierte elektronische Rechnungen nach EN 16931 empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür grundsätzlich aus — aber die Rechnung muss als echtes strukturiertes Format ankommen dürfen, nicht nur als einfaches PDF.

Ab 1. Januar 2027 — Ausstellungspflicht für größere Unternehmen. Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz gemacht hat, muss B2B-Rechnungen an inländische Geschäftskunden als E-Rechnung ausstellen.

Ab 1. Januar 2028 — Ausstellungspflicht für alle. Dann gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen und Selbstständige — unabhängig vom Umsatz.

Was zählt überhaupt als E-Rechnung?

Ein normales PDF ist keine E-Rechnung. Zulässig sind nur strukturierte Formate nach EN 16931 — in Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein hybrides PDF mit eingebetteten XML-Daten; die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen nicht). Der große Vorteil in Deutschland: Es gibt keine staatliche Plattform — Rechnungen werden direkt ausgetauscht, per E-Mail oder Download.

Wen betrifft das konkret?

Die Pflicht gilt für inländische B2B-Umsätze — also Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG profitieren von Erleichterungen bei der Ausstellung, müssen aber ebenfalls empfangen können. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind von der Ausstellungspflicht nicht betroffen.

So bereiten Sie sich stressfrei vor

Erstens: Prüfen Sie, ob Ihr Rechnungsausgang ein zulässiges Format erzeugen kann — viele ältere Systeme und Word/Excel-Vorlagen können es nicht. Zweitens: Klären Sie den Empfang — können Sie eine XRechnung öffnen und archivieren? Drittens: Warten Sie nicht bis Dezember 2026. Wer früher umstellt, testet in Ruhe statt unter Druck — und wirkt bei Geschäftskunden, die bereits umgestellt haben, sofort professioneller.

Häufige Fragen

Reicht ein PDF mit Rechnung im Anhang noch? Übergangsweise nur mit Zustimmung des Empfängers — und diese Schonfrist läuft aus. Auf Dauer führt am strukturierten Format kein Weg vorbei.

Drohen Strafen? Ja, bei Verstößen gegen die Ausstellungspflicht sind Bußgelder möglich. Das größere Risiko ist aber praktisch: Geschäftskunden, deren Buchhaltung Ihre Rechnung nicht verarbeiten kann.

Was ist mit Auslandsrechnungen? Rechnungen an ausländische Kunden fallen nicht unter die deutsche B2B-Pflicht — hier gelten je nach Land eigene Regeln.


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