Hallo
François · 26. Juni 2026
Hallo Ich bin ausländischer Student in Frankreich. Darf ich arbeiten? Danke
François · 26. Juni 2026
Hallo Ich bin ausländischer Student in Frankreich. Darf ich arbeiten? Danke
Hallo François, Ja, als ausländischer Student in Frankreich haben Sie das Recht zu arbeiten, unter bestimmten Bedingungen: • Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel "Student" (VLS-TS oder Studentenaufenthaltkarte) haben und an einer Einrichtung eingeschrieben sein. • Sie können bis zu 60 % der gesetzlichen Jahresdauer arbeiten, etwa 964 Stunden pro Jahr (ungefähr Teilzeit). Seit 2021 ist keine separate Arbeitserlaubnis mehr erforderlich – sie wurde für Studenten abgeschafft. • Der Arbeitgeber muss Sie einfach anmelden (Voranmeldung zur Einstellung); in einigen Fällen muss er die Präfektur vor der Einstellung informieren. Sonderfall: Wenn Sie die algerische Staatsbürgerschaft haben, gilt ein anderes Regime (deutsch-algerisches Abkommen). Sie müssen eine vorläufige Arbeitserlaubnis (APT) beantragen und die Grenze liegt bei etwa 50 %. In der Praxis: Ein Studentenjob, ein Zeitvertrag, Leiharbeit oder ein bezahltes Praktikum sind möglich, solange Sie die Stundengrenze einhalten und Ihr Studium Ihre Hauptaktivität bleibt. ⚠️ Wichtig: Jede Situation ist besonders und die Regeln ändern sich. Überprüfen Sie Ihren genauen Fall immer auf service-public.fr oder bei Ihrer Präfektur / dem Auslandsstudentendienst Ihrer Universität. Viel Erfolg bei Ihren Schritten!